Transparenzregister

Transparenzregister

Informationen zur Eintragungspflicht | Stand: 28.04.2022

Seit dem 01.08.2021 besteht eine Eintragungspflicht für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften in das sog. Transparenzregister. Diese sind nun verpflichtet, ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ elektronisch im Transparenzregister einzutragen. Dabei ist zu beachten, dass die Eintragung unabhängig und selbstständig von bereits bestehenden Eintragungen in anderen offiziellen Registern (bspw. Handelsregister) vorzunehmen ist. Ausnahmen gelten für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und eingetragene Vereine (e.V.).

Fristen

Die folgenden Fristen sind für die Eintragung einzuhalten:

  • 03.2022 Frist zur Eintragung von Aktiengesellschaften (AG), Europäische Aktiengesellschaften (SE), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • 06.2022 Frist zur Eintragung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften (eG), europäische Genossenschaften (SCE), UG (haftungsbeschränkt) und Partnerschaften
  • 12.2022 Sonstige, Stiftungen und eingetragene Personengesellschaften (bspw. GmbH & Co. KG, OHG oder KG)

Wirtschaftlich Berechtigte

Wirtschaftlich Berechtigte weisen folgende Merkmale auf:

  • Natürliche Personen
  • Halten von mehr als 25 % der Kapitalanteile der Gesellschaft
    oder
  • Kontrolle von mehr als 25 % der Stimmrechte
  • gesonderte Prüfung ob vergleichbare Kontrolle ausgeübt wird

Folgende Angaben werden zu den wirtschaftlich Berechtigten vorgenommen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Staatsangehörigkeit(en)

Fragen/Hilfe/Ansprechpartner

Bei Fragen zum Transparenzregister, bei der Eintragung in das Register oder bei Berichtigungen von Eintragungen steht Ihnen selbstverständlich unser Büro gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Transparenzregister, zur Registrierung und Eintragung erhalten Sie auf www.transparenzregister.de.

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